Die Bundesregierung unterstützt den Umstieg auf erneuerbare Energien mit großzügigen Förderprogrammen. Wir helfen Ihnen, die maximale Förderung zu erhalten.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet verschiedene Boni.
Für den Einbau einer Wärmepumpe als Ersatz für eine fossile Heizung.
Berechtigt: Alle Eigentümer bestehender Wohngebäude
Für den frühzeitigen Austausch einer funktionsfähigen Gas- oder Ölheizung.
Berechtigt: Selbstnutzende Eigentümer
Für Haushalte mit einem Bruttojahreseinkommen bis 40.000 Euro.
Berechtigt: Selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen
Für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Nutzung von Erdwärme/Grundwasser.
Berechtigt: Bei Verwendung natürlicher Kältemittel
Maximale Förderung: 70%* der förderfähigen Kosten
Die einzelnen Boni sind kombinierbar bis maximal 70%.
So könnte Ihre Förderung aussehen.
* Unverbindliches Rechenbeispiel. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen und den geltenden Förderrichtlinien ab.
Von der Antragstellung bis zur Auszahlung.
Wir prüfen, welche Förderungen Sie erhalten können und berechnen die maximale Fördersumme.
Wir übernehmen die komplette Antragstellung bei KfW und BAFA für Sie.
Nach der Installation und Dokumentation wird die Förderung ausgezahlt.
Grundsätzlich können alle Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden die BEG-Förderung beantragen. Dies gilt für selbstgenutzte Immobilien ebenso wie für vermietete Objekte.
Die Förderung wird vor Beginn der Maßnahme bei der KfW beantragt. Wir unterstützen Sie dabei vollständig — von der Antragstellung bis zur Auszahlung.
Ja, die einzelnen Boni der BEG-Förderung sind kombinierbar bis maximal 70%. Zusätzlich gibt es in manchen Bundesländern und Kommunen ergänzende Förderprogramme.
Die maximale Förderung beträgt 70% der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit begrenzt (mit iSFP: 60.000 Euro).
Wir ermitteln kostenlos Ihre individuelle Fördersumme und unterstützen Sie bei der Antragstellung.